Durch seine Unterschrift erklärt der Antragsteller, stellvertretend bei unter 18jährigen für ihn der Erziehungsberechtigte, seinen Beitritt und verpflichtet sich zur Einhaltung der Satzung und Ordnungen, insbesondere zur pünktlichen Bezahlung des Vereinsbeitrages und Unterstützung der Vereinsziele.
Beginn und Dauer der Mitgliedschaft:
Als Eintrittsdatum gilt das Datum der Unterschrift. Die Vertragsdauer ist 1 Jahr. Der Vertrag wird, sofern er nicht schriftlich gekündigt wird, automatisch um 1 Jahr verlängert.
Austritt / Kündigung:
Der Austritt aus dem Verein kann nur durch schriftliche Erklärung per Brief gegenüber dem Vorstand, spätestens 3 Monate vor Vertragsende, erfolgen. Ergeht die Kündigung nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Eine Abmeldung vom Vereinsbetrieb ist unabhängig vom Vereinsaustritt. Ein Austritt ist in diesem Falle in der hier genannten Form separat zu stellen, ansonsten besteht die Mitgliedschaft im Verein in vollem Umfang weiter.
Mitgliedsbeiträge:
Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich oder monatlich zu zahlen. Das Mitglied ist mit einer Einziehung per SEPA-Lastschrift einverstanden. Bankspesen für fehlgeschlagene Abbuchungen werden dem Mitglied in Rechnung gestellt. Besteht Zahlungsverzug so werden Gebühren von 10€ pro Mahnung erhoben. Der Beitrag ist auch dann regelmäßig bis zum Ablauf des Vertrages weiter zu zahlen, wenn der Teilnehmer das Training nicht in Anspruch nimmt. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass bei Vertragsverlängerung die Mitgliedsgebühr angehoben werden kann.
Pflichten der Mitglieder:
Änderungen des Namens, der Adresse und der Kontodaten des Mitglieds sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhaftes Unterlassen entstandene Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds.
Haftung:
Das Mitglied leidet an keiner Krankheit oder Verletzung, welche eine Trainingsteilnahme in Frage stellt. Von Seiten des Vereins wird für Verletzungen, welche im Zuge des Trainings auftreten, keine Haftung übernommen. Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen. Eine Haftung des Vereins für leichte Fahrlässigkeiten ist ausgeschlossen.
Datenschutz:
Das Mitglied ist mit den Datenschutzvereinbarungen einverstanden und willigt ein das Fotos und Videoaufnahmen veröffentlicht werden und für Werbezwecke verwendet werden dürfen.
Gültigkeit:
Eine Teilnichtigkeit der Vereinbarung bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.